ALLGEMEINE VERKAUFS- und LIEFERBEDINGUNGEN
Sofern keine besonderen Vereinbarungen - die in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung bedürfen - getroffen sind, gelten ausschließlich die
nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
§ 1 Angebote und Aufträge
Alle unsere Angebote sind freibleibend, auch in Bezug auf Preise, Mengen und Lieferfristen.Aufträge und Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen
Genehmigung.
§ 2 Preise
(a.) Ungeachtet der in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise gelten stets die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise als vertraglich vereinbart.
(b.) Bei Preiserhöhungen zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung ist der Käufer jedoch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Bedingungen:
1. Insofern der Verkäufer 14 Tage nach Lieferung über die Zahlung des Käufers verfügen kann, ist
dieser berechtigt, 2% Skonto vom Rechnungsbetrag zu kürzen.
2. Andernfalls hat die Zahlung des Käufers 30 Tage nach Rechnungserhalt rein netto zu erfolgen,
Zahlungen haben nur an uns zu erfolgen.
3. Unsere Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt.
4. Bei Zahlungen durch Wechsel gehen etwaige Diskont- und Einzugsspesen zu Lasten des Käufers.
Die Rechte auf Zurückbehaltung sind ausgeschlossen.
5. Ergeben Auskünfte oder sonstige Feststellungen nach Auftragsbestätigung eine Gefährdung
unserer Ansprüche, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheit zu verlangen.
Wird dies abgelehnt, so können wir unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung
vom Vertrag zurücktreten.
§ 4 Gefahrenübertragung
Die Ware reist im Falle einer Lieferung unsererseits „frei Haus“ auf unsere Gefahr, jedoch bei deren Rücksendung
durch den Käufer auf dessen Gefahr.
§ 5 Lieferverzug
(a.) Geraten wir durch nicht von uns zu beeinflussende Umstände in Lieferverzug, so verpflichten wir uns, den
Käufer unverzüglich davon zu unterrichten und dieser hat uns eine Nachfrist von 4 Kalenderwochen zu
setzen.
(b.) Prinzipiell sind Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.
Kann der Käufer jedoch glaubhaft nachweisen, dass ihm wegen Nichterfüllung ein reeller tatsächlicher
wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, verpflichten wir uns, ihm eine angemessene Vertragsstrafe pro
verspätete Woche - in Höhe von 5% der Vertragssumme zu zahlen.
§ 6 Annahmeverzug
Gerät der Käufer in Annahmeverzug, hat er uns eine Vertragsstrafe pro verspätete Woche in Höhe von 5%
der Vertragssumme zu zahlen.
§ 7 Verwendung der Ware
Wir haften nicht für eine etwaige Nichteignung der Ware für den vom Käufer bestimmten Zweck. Schäden,
die durch Weiterverarbeitung oder nicht zweckmäßiger Anwendung unserer Ware entstehen, werden von
uns nicht ersetzt. Sofern wir für die Anwendung unserer Erzeugnisse eine technische Beratung oder Hilfe leisten,
erfolgt dies aufgrund unserer neuesten technischen Erfahrungen, jedoch können hieraus nicht Gewährleistungs-
oder Ersatzansprüche jeglicher Art hergeleitet werden.
§ 8 Rücknahme
(a.) Setzt der Käufer uns in Rücknahmepflicht für von uns gelieferte Ware, muss die Regelung der Rücknahme
ausdrücklich bei Auftragserteilung festgelegt und von uns schriftlich bestätigt werden.
(b.) Unsere Preise enthalten keine Kosten für Rücknahme.
(c.) Wird seitens des Käufers bei Kauf kein Rücknahmevertrag vereinbart, sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet,
die von uns gelieferten Waren kostenlos zurückzunehmen oder Kosten für deren Entsorgung zu übernehmen.
§ 9 Mängel
Mängel sind in einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Eingang der Ware oder bei Einlagerung der Ware für
den Käufer nach Rechnungsdatum schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für versteckte Mängel.
Mit ihrer Verarbeitung oder Benutzung gilt die Ware als handelsüblich anerkannt und übernommen.
Bei von uns anerkannten Mängeln sind wir berechtigt, die Ware wahlweise nachzuarbeiten oder zu ersetzen
oder unter Vergütung des Kaufpreises zurückzunehmen. Bei Materialfehlern haften wir nicht, wenn die Mängelrüge
von unseren Zu Lieferanten nicht anerkannt wird.
Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.Ansprüche des Käufers aufgrund von Mängelrügen verjähren
einen Monat nach unsere schriftlichen Zurückweisung.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen und bis zum Ausgleichen
eines etwaigen Kontokorrent-Schuldensaldos des Käufers unser Eigentum. Die Ware darf in diesem Fall weder
verpfändet, noch zur Sicherung übereignet werden. Pfändungen durch Dritte sind uns unverzüglich
anzuzeigen
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse, insoweit
gilt der Käufer als Verwahrer. Bis zur restlosen Bezahlung gelten Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf
verarbeiteter oder unverarbeiteter Ware an Dritte in Höhe unserer jeweils noch offenstehenden Forderungen als
an uns abgetreten. Der Käufer erkennt diese Abtretung ausdrücklich an.
§ 11 Geltung unserer Verkaufsbedingungen
Vorliegende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Aufträge. Etwaige Einkaufsbedingungen des Käufers
erkennen wir hiermit nicht an. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, wenn er nicht ausdrücklich binnen 5 Tagen
nach Datum der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort, sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Saarbrücken
Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.
§ 13 Teilrichtigkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berühren die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht.