Kunden und Quellenschutzvereinbarung
zwischen der Firma
Handelskontor Buga
Rubenheimertsaße 9
D-66440 Blieskastel
vertreten durch den Inhaber Herrn Willi Grandjean
im folgenden Handelskontor Buga genannt
und der Firma
Name .................................................................
Straße .................................................................
Ort ................................................................
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn ..............
im folgenden ...................................... genannt
im folgenden ......................................... genannt - wird gemäß internationalem Handelsrecht folgender
Vertrag geschlossen.
§ 1. Gültigkeit
Dieser Vertrag hat Gültigkeit sowohl für das Erstgeschäft, wie für alle Folgegeschäfte.
§ 2. Geheimhaltung
Alle unter diesen Vertrag fallenden Transaktionen sind eine Angelegenheit des Vertrauens
und unterliegen strengster Geheimhaltung.
§ 3. Nichtumgehung
Beide Parteien verpflichten sich hiermit unwiderruflich, sich gegenseitig nicht zu umgehen,
einander sofort über den aktuellen Stand des Geschäftsverlaufes - für sämtliche gemeinsam
getätigte Projekte - sowohl fernmündlich, als auch schriftlich (via email) zu informieren.
Jeder Versuch, diese Vereinbarung zu umgehen oder zu brechen, wird als Vertrauensbruch
angesehen und dementsprechend geahndet.
Die Firma Handelskontor Buga verpflichtet sich:
1. Die Fa. ..................................bzw. andere Unternehmen (Geschäftspartner von, die von dieser direkt
oder indirekt, ganz oder teilweise in diese Transaktion eingeführt wurden, nicht zu umgehen
2. Mit Geschäftspartnern der Fa. ..............................................oder deren Repräsentanten und/oder
Auftraggebern nicht ohne vorherige Absprache mit ihr in Verbindung zu treten.
Die Firma ...................................................verpflichtet sich:
1. Die Firma Handelskontor Buga bzw. andere Unternehmen (Geschäftspartner der Firma, die von dieser
direkt oder indirekt, ganz oder teilweise in sämtliche Transaktionen eingeführt wurden, nicht zu umgehen.
2. Mit Geschäftspartnern der Firma Handelskontor Buga, oder deren Repräsentanten, und / oder Auftraggebern / Abnehmern / Kunden, nicht ohne vorherige Absprache mit Herrn Grandjean in Verbindung zu treten.
Dies gilt für einen Zeitraum von 5 (fünf ) Jahren, ab dem Datum des Vertragsabschlusses.
§ 4. Konventionalstrafe
§§ 1. Zuwiderhandlung
Beide Parteien erklären durch ihre Unterschrift, dass sie sich der Tatsache vollends bewusst sind,
dass im Falle einer Zuwiderhandlung mit einer Strafe in Höhe des Gewinnes zu rechnen haben,
die eine der beiden Vertragspartnern zugeflossen wäre, wenn das Geschäft beendet und
abgeschlossen worden wäre.
§§ 2. Zinsen
Zuzüglich werden Zinsen von 5% über EZB der betreffenden Währung (US $, €) vom Tag
des Vertragsabschlusses an berechnet.
§§ 3. Regelung
Sollte die Höhe des Strafbetrages nicht in beiderseitigem Einvernehmen geregelt werden können,
akzeptieren beide Parteien die neutrale Entscheidung der Deutschen Industrie- und Handels-
kammer.
§§ 4. Recht und Gerichtsstand
Es ist ausschließlich internationales Handelsrecht anzuwenden.
Gerichtsstand für beide Parteien ist der Hauptgeschäftssitz der Firma Handelskontor Buga.
§§ 5. Salvatorische Klausel
Sind Vorschriften dieses Vertrages unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch
nicht berührt.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleich-
wertige zu ersetzen.
Blieskastel , den xx xx 2016
Ort, Datum.............................
xxxxxxxxxxxxxx Handelskontor Buga
xxxxxxxxxxxxxx Willi Grandjean
xxxxxxxxxxxxxx Rubenheimerstraße 9
xxxxxxxxxxxxxx 66440 Blieskastel
Unterschrift Unterschrift
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Kaufvertrag
zwischen der Firma.................,,..,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,
im Vertrag „ Käufer “ genannt
und der Firma.................
im Vertrag „ Verkäufer “ genannt, wird folgender Kaufvertrag geschlossen:
Der Verkäufer verkauft und der Käufer kauft zu den Bedingungen dieses Vertrags und zu den „Allgemeinen Geschäfts-bedingungen“ des Verkäufers “ Die „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen “ des Verkäufers sind als Anlage 1 Bestandteil dieses Vertrags.
§ 1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Lieferung von ...... Stück ... des Typs / der Marke
„ ........... “ [Beschreibung der Eigenschaften !]
Der Verkäufer verpflichtet sich, die gleiche Qualität der Ware zu liefern, entsprechend den dem vom
Verkäufer dem Käufer am .. .. 201.. ......... zugesandten Mustern.
§ 2. Gültigkeit des Vertrags
Der Vertrag tritt am ..... 19... in Kraft und endet am 31.12.20.. .
Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr , wenn er nicht mindestens drei Monate vor
Jahresende des laufenden Geschäftsjahres von einem der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.
§ 3. Liefertermin
Der Verkäufer verpflichtet sich, die in § 1 dieses Vertrags genannte Anzahl ....... im Vertragszeitraum
an den Käufer zu liefern.
Der Käufer verpflichtet sich, die bestellte Ware seiner Wahl und in dem für ihn geeigneten Umfang
bis zum Vertragsende abzunehmen.
Bestellungen müssen jeweils .... Tage / Wochen nach dem Datum eines Bestellungsauftrag vom
Verkäufer ausgeführt werden.
Jede Bestellung / jeder Auftrag seitens des Käufers bedarf einer schriftlichen Bestätigung des
Verkäufers.
§ 4. Lieferverzug - Vertragsstrafe
Gerät der Verkäufer durch nicht von ihm zu beeinflussende Umstände in Lieferverzug, so verpflichtet er sich, den Käufer unverzüglich davon zu unterrichten und dieser setzt ihm eine Nachfrist von 4 Kalenderwochen.
Prinzipiell sind Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.
Kann der Käufer jedoch nachweisen, das ihm wegen Nichterfüllung ein reeller tatsächlicher
wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, verpflichtet sich der Verkäufer dem Käufer eine
Vertragsstrafe pro verspätete Woche in Höhe von ... % der Vertragssumme zu zahlen.
§ 5. Annahmeverzug
Gerät der Käufer in Annahmeverzug, so verpflichtet er sich, dem Käufer eine Vertragsstrafe pro verspätete Woche in Höhe von ...% der Vertragssumme zu zahlen.
§ 6. Preise
Folgende Preise sind für die Vertragsdauer gültig:......................Die Kosten für Verpackung pro
...(Sendung, ...Stück) betragen .... Euro.
Sie werden in der Rechnung getrennt vom Verkaufspreis in der Rechnung ausgewiesen.
Desgleichen finden die Bestimmungen des § 448 BGB Anwendung.
Die Preise sind in der „Preisliste“ aufgeführt, die als Anlage 2 Bestandteil dieses Vertrags ist.
Auf Nettopreise gewährt der Verkäufer dem Käufer bei einer Mindestabnahmemenge von ... einen
Großkundenrabatt in Höhe von ...%. Alle genannten Preise enthalten keine Umsatzsteuer.
§ 7. Zahlungsbedingungen
Sofern der Verkäufer 14 Tage nach Lieferung über die Zahlung des Käufers verfügen kann, ist dieser
berechtigt, 2%Skonto vom Rechnungsbetrag zu kürzen.
Andernfalls hat die Zahlung des Käufers 30 Tage nach Rechnungserhalt rein netto zu erfolgen.
§ 8. Lieferbedingungen
Der Verkäufer übernimmt die Lieferung frei Haus des Käufers mittels eigener Fahrzeuge, oder
durch ein von ihm beauftragtes Spedition Unternehmen.
§ 9. Gewährleistung
Der Verkäufer übernimmt eine Garantie für die Mängelfreiheit der von ihm gelieferten Waren von
6 Monaten.
Die Bestimmungen des § 459 BGB finden Anwendung:
(1) Der Verkäufer einer Sache haftet dem Käufer dafür, dass sie zur Zeit, zu welcher die Gefahr auf
den Käufer übergeht,nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem
gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht.
(2) Der Verkäufer haftet auch dafür, das die Sache zur Zeit des Überganges der Gefahr die zu
gesicherten Eigenschaften hat.
§10. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren bis zu deren vollständige
Bezahlung durch den Käufer vor.
§ 11. Erfüllungsort
Vertraglicher Erfüllungsort für beide Parteien ist ... - der Firmensitz des Käufers.
§ 12. Anzuwendendes Recht
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
§ 13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
§ 14. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechts unwirksam sein, so wird
dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Vertragsparteien werden in solch einem Fall eine andere Bestimmung vereinbaren, die
dem wirtschaftlichen Zweck der rechts unwirksamen Bestimmung / - en möglichst nahe kommt.
§ 15. Änderungen
Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen ausschließlich der Schriftform und müssen von beiden
Parteien unterzeichnet werden.
§ 16. Anlagen zu gegenwärtigem Vertrag
Als Anlagen, die Teil dieses Vertrages sind, wurden beigefügt:- die „ Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen “ des Verkäufers - die Preisliste des Verkäufers
Ort, Datum
Unterschrift und Firmenstempel des Verkäufers Unterschrift und Firmenstempel des Käufers